Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Sie suchen nach Informationen, die Ihnen zeigen, wie Sie mit den Konsequenzen des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen umgehen sollen?

Wir haben nicht nur das Wissen darüber, wie Sie damit umgehen können, sondern haben auch gleich die Lösungen für die Einhaltung des neuen Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen für Sie bereit.

Was sagt das Bundesgesetz genau sowie dessen Verordnungen?  

Gemäss Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen vom 28.10.2009 Abschnitt 1, Artikel 1 und 2, können alle Geschäftsräume mit Raucherräumlichkeiten ausgestattet werden. 

Vielleicht können wir Ihnen dabei helfen, die bestgeeignete Lösung für Sie zu finden? Weiter können wir Ihnen helfen, Ihre Bedürfnisse, die Anzahl der Raucher und deren Angewohnheiten zu bewerten.

80% der Unternehmen, die uns kontaktiert haben, konnten Dank unserer Systeme substantielle Ersparnisse im Vergleich zu Raucherräumen oder zu Rauchen im Freien erzielen.

Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wurde ab 1. Mai 2010 wirksam. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link.

Haben Sie noch Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!.

Mehr informationen zum Bundesgesetzt (externer Link)